BRANT, Sebastian. Der richterlich Clagspiegel.
Eyn nutzlicher begriff, wieman setze(n) und formieren sol nach ordnu(n)g der Rechte, eyn yede klag, antwort, un(d) außprechene urteylen gezogen auß geystliche(n) un(d) weltlichen rechte(n). Wider durchsichtiget, und von neuwem gebessert.

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Beschreibung

RECHT – BRANT, Sebastian.  Der richterlich Clagspiegel. Eyn nutzlicher begriff, wieman setze(n) und formieren sol nach ordnu(n)g der Rechte, eyn yede klag, antwort, un(d) außprechene urteylen gezogen auß geystliche(n) un(d) weltlichen rechte(n). Wider durchsichtiget, und von neuwem gebessert. Hagenau, Wilhelm Seitz für Paul Götz, 1529. Folio. 8 nn., 151 num., 1 nn. Bl., mit großem Titelholzschnitt, 2 (1 ganzseitigen) Textholzschnitten, 2 Holzschnitt-Bordüren, 4 Holzschnitt-Initialen und einer Holzschnitt-Druckermarke. Blindgeprägter brauner Lederband der Zeit über Holzdeckeln mit Schließen, (etwas beschabt, Gelenke und kleinere Fehlstellen restauriert, Schließenhaken ergänzt).

Angebunden: (TENGLER, Ulrich). Layenspiegel. Von rechtmässigen ordnungen inn Burgerlichenn und Peinlichen Regimenten. Mit Additionen ursprüngklicher rechtsprüchen. Newlich getruckt. Straßburg, H. Knobloch, 1530. Folio. 8 nn., 151 num., 1 w., 4 nn. Bll., mit großem Titelholzschnitt von H. Weiditz, 26 teils wiederholten Textholzschnitten und 7 schematischen Holzschnitten. 1) Seltene und frühe Ausgabe. – VD 16: B 7089; Ritter 244; IA 123.704; Benzing, Hagenau 112, 7; Kaspers 121ff. – Einziger Hagenauer Druck des erstmals 1516 von Brant in der Neubearbeitung herausgegebenen Klagspiegels. – Brant, bekannt geworden durch sein „Narrenschiff“, kam durch die Zusammenarbeit mit Tengler an dessen „Layenspiegel“ auf den Gedanken den „Klagspiegel“ neu ins Deutsche zu übertragen und herauszugeben. – Dieser diente bereits seit 1425 als umfassendes Kompendium des römischen Rechts in deutscher Sprache und gilt als ältestes Rechtsbuch, das römisch rechtliche Inhalte auf Deutsch vermittelt. Zahlreiche später erschienene Rechtstexte bezogen sich darauf, darunter die „Carolina“. – Das in zwei Teilen erschienene Werk umfasst im ersten Teil das Zivilrecht und im zweiten Teil, zum ersten Mal, das Strafrecht und den Strafprozess. – „Es ist der spätere ‚Klagspiegel‘, das erste Rechtsbuch, das in deutscher Sprache römisches Recht lehrt.“ (Kaspers). 2) VD16, T 346; Ritter 2278; Kaspers 121 ff.; vgl. ADB 37, 568 ff.; Stinzing/Landsberg I, 94 ff. – Eines der bedeutendsten Rechtsbücher der frühen Neuzeit. Zusammen mit dem Klagspiegel prägte der in zahlreichen Druckausgaben erschienene Laienspiegel maßgeblich die „populäre Rechtsliteratur“ in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. – Mit Vorrede und Widmungsgedicht von Sebastian Brant. – Tengler, der Landvogt von Höchstädt an der Donau war, verfasste dort seinen „bekannten „Layenspiegel“, …. Tengler beabsichtigte mit diesem Hülfs- und Nachschlage-Buche die „Halbgelehrten“, welche ohne vorgängige kostspielige Rechtsstudien auf Hochschulen damals als Schreiber, Advocaten, Procuratoren, Notare, Rathgeber, Redner oder in anderer untergeordneter Beschäftigung sehr zahlreich bei Gerichten thätig waren, in den Rechten zu belehren und ihnen ein richtiges Verhalten vorzuzeichnen. Das Werk verbindet somit praktische Belehrung mit theoretischem Unterrichte und kann als systematische Realencyklopädie der populären Rechtswissenschaft … bezeichnet werden.“ (ADB). – Das in 3 Teilen verfasste Buch beinhaltet im dritten Teil ein Kapitel über „kätzerey, warsagen, schwartzer kunst, zauberey, unholden“, der wohl auf den „Hexenhammer – malleus maleficorum“ zurückgeht und belegt, dass der Autor mit seinem Werk nicht unerheblichen Einfluss auf die Hexenverfolgungen hatte. – Die kräftigen Holzschnitte mit Darstellungen von Gerichtsszenen, Schreibern, Folter usw. Am Anfang und Ende leicht braunfleckig, gering gebräunt. Blatt 129 im Layenspiegel mit kleiner restaurierter Fehlstelle, minimaler Bild- und Buchstabenverlust. – Aus der Sammlung Emanuel Stickelberger. Zeitgenössischer Besitzeintrag (Johann Anton Stanislaus Wenser) auf Innendeckel. – Sehr schönes Exemplar dieser beiden wichtigen, oftmals zusammengebundenen, Werke zur deutschen Rechtsgeschichte.

Alte Drucke, 16.Jh., Rechtswissenschaft