Obrigkeitliche Verordnung, wie sich alle Vieh-haltende Höfe, und besonders die Nachbarn auf denen Dorffschafften bey einschleichender Vieh-Seuche zu verhalten haben.
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Beschreibung
VIEHSEUCHE – Obrigkeitliche Verordnung, wie sich alle Vieh-haltende Höfe, und besonders die Nachbarn auf denen Dorffschafften bey einschleichender Vieh-Seuche zu verhalten haben. Frankfurt, 27. Nov. 1742. 4°. 1 nn. Bl. (Etw. angestaubt u. gebräunt).
Francofurtensien, Frankfurt, Landwirtschaft, Veterinärmedizin, Verordnungen