ALBRECHT ALCIBIADES, Markgraf von Brandenburg-Ansbach. Fernere Rechtmessige, bestendige und unablainliche, gegründte Erclerung und bericht, Wölcher gestastalt sein Fürstlich Gnaden, von wegen erlaubter Defension und natürlicher gegenwehr, darzu dieselbihg von den Landtfridbrüchigen, geächten, verpannten und vermainten Bischoffen zu Bamberg und Würtzburg, Weigand Rebitzer und Melchior Zobel, auch ir beder Thumpfaffen, sampt den Nürnbergern, höchlich verursacht und benottrangt durch die Cammergerichts Urtheiler….

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Beschreibung

ALBRECHT ALCIBIADES, Markgraf von Brandenburg-Ansbach.  Fernere Rechtmessige, bestendige und unablainliche, gegründte Erclerung und bericht, Wölcher gestastalt sein Fürstlich Gnaden, von wegen erlaubter Defension und natürlicher gegenwehr, darzu dieselbihg von den Landtfridbrüchigen, geächten, verpannten und vermainten Bischoffen zu Bamberg und Würtzburg, Weigand Rebitzer und Melchior Zobel, auch ir beder Thumpfaffen, sampt den Nürnbergern, höchlich verursacht und benottrangt durch die Cammergerichts Urtheiler…. (Adlersberg, Hans Kohl und Michael Stumpfel, 1556). 4°. 185 nn. Bl. Blindgeprägtes Schweinsleder der Zeit über Holzdeckel, mit einer (von 2) Schließen, papiernes Rückenschild, (etwas beschabt und fleckig, Rückendeckel etwas stärker fleckig).

Erste Ausgabe. – VD 16 B 6985. – Juristische Streitschrift des Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach (1522-57). Alcibiades versuchte immer wieder in Kriegs- und Raubzügen seine Stammlande territorial zu erweitern, in seinem Kampf gegen die Franken entfesselte er u.a. den verheerenden „Markgräfler Krieg“. Obwohl er Protestant war, kämpfte er im Schmalkaldischen Krieg auf der Seite des Kaisers und spann zeitweise auch mit der Krone Frankreichs Intrigen. – “Das Andenken, das er hinterlassen, ist weder das eines fürstlichen Politikers, noch eines frommen Beschützers der Reformation. Eine frische aber wilde realistisch zugreifende Natur war er, — dem Kriegsvolke ein Abgott, dem ruhigen Bürger ein Schrecken. Wie ein Gewitter zog er verwüstend und vernichtend einher; bleibende Spuren seines Daseins ließ er nicht hinter sich zurück.” (ADB I, 256). – Einige zeitgenössische Anmerkungen von alter Hand. -Blatt Ccii im Bug eingerissen, gering stockfleckig. – Zeitgenössischer Name (Philip v. Battenberg) auf Titel. Am Schluss mehrere Blatt Makulatur beigebunden.

Alte Drucke, Deutsche Geschichte, Juristische Lit. , Rechtswissenschaft