Gnädigst anbefohlene gründliche Verantwortung derer sämtlichen Hochfürstl. Nassau-Weilburgischen Müntz-Officianten gegen die neuerlich zum Vorschein gekommene vermeintliche Proben von denen in der Hochfürstlich Nassau-Weilburgischen Müntz-Statt ausgegangenen Silber-Sorten.
Mit angefügten ohnpartheyischen und legalen Proben sub Nris. 1, 2 & 3.

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Beschreibung

MÜNZORDNUNG –  Gnädigst anbefohlene gründliche Verantwortung derer sämtlichen Hochfürstl. Nassau-Weilburgischen Müntz-Officianten gegen die neuerlich zum Vorschein gekommene vermeintliche Proben von denen in der Hochfürstlich Nassau-Weilburgischen Müntz-Statt ausgegangenen Silber-Sorten. Mit angefügten ohnpartheyischen und legalen Proben sub Nris. 1, 2 & 3. Frankfurt, 17.Febr. 1752. Folio. 6 nn. Bl. Geheftet, (minimal angestaubt).

Orts- und Landeskunde, 18.Jh., Numismatik, Münzen, Nassau, Verordnungen