KARL V. Peinliche Gerichts ordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg und Regenspurg, in den Jahren dreisig und zwey und dreißig gehalten, auffgericht, und beschlossen.

1.500,00 

verfügbar

Weiter stöbern ... Artikelnummer: 13290AB Kategorie:

Beschreibung

KARL V.  Peinliche Gerichts ordnung, auff den Reichßtägen zu Augspurg und Regenspurg, in den Jahren dreisig und zwey und dreißig gehalten, auffgericht, und beschlossen. Frankfurt, Johann Wolff, 1565. 4°. 8 nn., 65 num., 1 nn. Bl., mit einer Holzschnitt-Vignette auf dem Titel, einem ganzseitigen Wappenholzschnitt, 6 fast ganzseitigen Holzschnitten und einer fast ganzseitigen Holzschnitt-Druckermarke. Modernes Halbleder mit goldgeprägtem Rückentitel und leichter Rückenvergoldung.

Vorgebunden: KÖNIG, Kilian. Process unnd Practica. Mit sonderm fleisse revidirt mit vielen newen nuetzlichen Rubricis und titulis extendirt mercklich verbessert vermehret und in Vier unterschiedene Teil abgeteilet. Heidelberg, Vögelin, (1599). 4 nn. Bl., 713 S., 7 nn. Bl., mit Holzschnitt-Titelbordüre. 1) VD16 D 1084; vgl. Kaspers 132. – Seltene Frankfurter Ausgabe der erstmals 1533 veröffentlichten „Carolina“, die erst im 18. Jahrhundert begann an Bedeutung zu verlieren. – „Durch die „Carolina“ von 1532 wird nun für mehrere Jahrhunderte ein fortschrittliches und einheitliches Strafrecht begründet…. (Sie) trägt als wahrhaft reformierendes Gesetzeswerk trotz ihrer ausdrücklich subsidiären Geltung zu einer weitgehenden Neugestaltung des Strafrechts bei, wird von der Territorialgesetzgebung meist übernommen und bleibt Grundlage und Ausgangspunkt eines gemeinsamen deutschen Strafrechts.“ (Kaspers) – Die Holzschnitte mit einer Darstellung der Justitia, Folterszenen, Hinrichtungen und Gerichtsszenen. – Etwas gebräunt, stellenweise leicht wasserfleckig. 2) VD16 ZV 20965; Stintzing-L. I, 561; ADB XVI, 519. – Berühmtes sächsisches Prozeßhandbuch des um 1470 in Zwickau geborenen Juristen Kilian König (1470-1529), das erstmals 1541 in Leipzig erschien und zahlreiche Auflagen erlebte. – Die hier vorliegende Ausgabe wurde 1599 von Joachim Gregorii umgearbeitet und ergänzt. „Aus den ursprünglichen drei Büchern har Gregorii vier gemacht und Mancherlei aus eigener Erfahrung hinzugefügt.“ (Stintzing-L.). – Titel und erstes Blatt am Rand kaum wahrnehmbar fachmännisch ergänzt. Einige Unterstreichungen von alter Hand, etwas gebräunt, wenig fleckig. Zwei interessante Werke zur deutschen Rechtsgeschichte in einem Band.

Rechtswissenschaft, 16.Jh., Rechtswissenschaft